Kaskoversicherung: Zusatz der Autoversicherung
Wird in Deutschland ein Auto angemeldet, schreibt das Gesetz vor, dass für dieses Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss. Diese Autoversicherung ist für Schäden zuständig, die der Versicherte an anderen verursacht. Sie greift unter anderem bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Mit der Haftpflicht sind Schäden abgedeckt, die man Dritten zugefügt hat. Was aber ist, wenn das eigene Auto beschädigt wird? Jeder Versicherungsnehmer hat die Wahl einer Zusatzversicherung – der Kaskoversicherung.
Mit der Teilkaskoversicherung deckt man Schäden durch höhere Gewalt ab. Zu dieser Art von Schäden zählen zum Beispiel Unfälle durch Wild, Sturm, Unwetter, Hagel oder Blitzschlag. Die immer häufiger auftretenden Schäden durch Marderbisse deckt die Teilkasko seit 1999 ebenfalls ab. Selbstverursachte Schäden, oder Schäden durch Vandalismus sind in der Teilkasko nicht inbegriffen. Um diese Art von Schäden ebenfalls abzudecken empfiehlt sich die Erweiterung durch die Vollkaskoversicherung, die auch bei diesen Schäden greift. Eine Vollkasko ist besonders bei neuen oder wertvollen Autos von Vorteil.
Bei dem Abschluss einer Selbstbeteiligung sinken die Beiträge für die Kaskoversicherung. Selbstbeteiligung heißt in diesem Fall, dass bei einem Unfall ein vom Versicherungsnehmer festgelegter Kostenbeitrag zu den Reparaturkosten zugezahlt wird. Je höher die Selbstbeteiligung ist, desto günstiger werden dadurch die Konditionen bei der Autoversicherung. Um die günstigste Autoversicherung finden zu können, setzt man am besten auf die Hilfe von einem Auto Tarifrechner. Dieser vergleicht 180 Tarife der Autoversicherung und bringt eine Ersparnis von bis zu 800 Euro jährlich.

